BESSER BERATEN

Die beste Versicherungen für Ihre Firma

✓ Sorgenfrei wechseln dank Besserstellungsklausel
✓ Sondervereinbarungen für optimale Absicherung
✓ Aufdecken und schließen von gefährlichen Versicherungslücken

Garantiert besser versichert!

Ein Wechsel der bestehenden Versicherungen geht oft mit Unsicherheit einher. „Waren die alten Bedingungen vielleicht doch besser?“, fragen sich viele Firmenlenker.

Die Besserstellungsklausel beugt diesen Sorgen vor, sodass Sie guten Gewissens zur optimalen Versicherung wechseln können!

Wenn im Schadenfall die alten Bedingungen besser erscheinen sollten, haben Sie dank der Besserstellungsklausel die Möglichkeit, den Schaden nach den Bedingungen Ihrer Altversicherung regulieren zu lassen.

Ihr Versicherungsschutz kann sich durch einen Wechsel zu uns faktisch also nur verbessern!

Stolperfalle Betriebshaftpflicht

Sicherlich haben Sie bereits eine Betriebshaftpflicht. Vermutlich sogar eine gute. Dank unserer Sondervereinbarungen mit Versicherungsunternehmen können wir jedoch eine Absicherung anbieten, die auch oft übersehene Risiken berücksichtigt.

Nehmen Sie sich daher 5 Minuten Zeit zu prüfen, ob die hier Aufgeführten Probleme und Risiken von Ihrer derzeitigen Versicherung gedeckt sind.

Ist die Betriebsbeschreibung Ihrer Firma vollständig?
Versicherer können die Leistung verweigern, wenn festgestellt wird, dass die angegebene Betriebsbeschreibung bei Abschluss der Versicherung fehlerhaft oder unvollständig war.

Das „Kachelofenbaurteil“ liefert hier einen bekannten Präzedenzfall. Dort hatte ein Kachelofenbauer sinnvollerweise auch Fliesenlegearbeiten angeboten, diese jedoch nicht explizit der Versicherung angegeben. Als es zu einem Haftpflichtfall bei einer solchen Arbeit kam, weigerte sich der Versicherer (zu recht) die Leistung zu erbringen.

Man beachte, dass es sich hierbei quasi um die gleiche Tätigkeit handelt. Der Versicherer hätte dennoch darüber informiert werden müssen, um das Risiko richtig einschätzen zu können.

Wurden vergangene Schadenfälle korrekt angegeben?
Haben Sie bei Versicherungsabschluss alle auch noch so geringe Vorschäden der letzten Jahre angegeben? Zu oft werden kleinere Schäden vergessen oder der Zeitpunkt nicht mehr korrekt erinnert. Versicherungsgesellschaften können es ablehnen Leistungen zu erbringen, wenn fehlerhafte Angaben gemacht wurden. Zudem kann es für Sie schwierig werden eine neue Versicherung zu finden. Können Sie also die Hand dafür ins Feuer legen, dass alle Angaben korrekt gemacht wurden?
Verzichtet Ihre Versicherung auf Regress bei Mitarbeitern?
Menschen machen Fehler. Wenn ein Angestellter einen unglücklichen Fehler macht, der dazu führt, dass er von dem Versicherer in Regress genommen wird, kann dies zu schlechtem Arbeitsklima und schlimmerem führen. Mit einem Regressverzicht können Sie diese unangenehme Situation von vornherein umgehen.
Sie können Ihren Vertrag nicht mehr kündigen? Kein Problem!
Die Verträge der Betriebshaftpflicht laufen in der Regel für ein Jahr. Wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden, verlängern sie sich um weitere 12 Monate.

Durch unsere Summen- und Konditionsdifferenzdeckung können wir Ihnen die verbesserten Leistungen jedoch schon direkt anbieten. Auch wenn Ihr Altvertrag noch 12 Monate läuft erhalten Sie so alle Vorteile bereits jetzt.

Garantiert bessere Leistungen!
Unsere Besserstellungsklausel ermöglicht Ihnen einen sorgenfreien Wechsel. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass eine Absicherung aus dem Altvertrag besser zu sein scheint, haben Sie die Möglichkeit diese geltend zu machen. So ist gewährleistet, dass Sie in keinem Fall schlechter da stehen können.

Risiko Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung hat so gut wie jeder Betrieb. Dennoch sind viele von der optimalen Versicherung weit entfernt. Häufige Risiken entstehen durch das nicht einhalten von Sicherheitsvorschriften, Unterversicherung und unklaren Definitionen.

Diese Risiken führen dazu, dass Sie im Schadenfall böse überrascht werden können und die Versicherung plötzlich nicht zahlt, obwohl Sie doch nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.

Wir helfen Ihnen aus der Klemme und sorgen vor. Prüfen Sie Ihre aktuelle Versicherung und schauen Sie, ob die folgenden Probleme eintreten könnten.

Halten Sie und Ihre Mitarbeiter alle Sicherheitsvorschrift 100% ein?
Kennen Sie die Garagenverordnung und halten Sie sich an diese? Lassen Sie die DGUV U3-Prüfung regelmäßig durchführen? Können Sie sich 100% sicher sein, dass Sie und Ihre Mitarbeiter alle Sicherheitsvorschriften immer einhalten (können)?

Wird ein solches Versäumnis festgestellt, können Sie je nach Schwere des Verschuldens sogar leer ausgehen. Doch Sie können sich dagegen versichern!

Ist der Wert Ihres Betriebs aktuell und richtig ermittelt?
Oft wird der Wert der vorhandenen Betriebseinrichtung nur geschätzt. Gebäudewerte werden häufig sogar aus dem Vorvertrag übernommen. Neuanschaffungen und bauliche Änderungen werden häufig nicht richtig gemeldet. Im Schadenfall kann es dann zu einer großen Diskrepanz zwischen versichertem Wert und tatsächlichem Wert kommen.
Wer sind die Gutachter im Schadenfall?
Die von Versicherungen gestellten Gutachter arbeiten häufig schon lange mit ihnen zusammen. Wenn Sie eine zweite Meinung im Schadenfall hinzuziehen möchten, fallen die Kosten meist auf Sie zurück.
Wird Ihnen der Neuwert erstattet?
Liegt der Zeitwert der zerstörten Dinge im Schadenfall unter 40% des Neuwerts, so wird Ihnen nur der Zeitwert ausgezahlt. Für eine Neuanschaffung reicht das in der Regel nicht aus.
Ist der Inhalt ausreichend gesichert?
Fehlende oder inaktive Alarmanlagen, unzureichende Schließmechanismen oder ungenügende Installationen zur Brandbekämpfung können die Entschädigungsleistungen im Schadenfall deutlich kürzen.
Was sind die 'versicherten Sachen'?
Achten Sie auf eine klare Bestimmung der Art der versicherten Sachen. Es kann sonst zu Missverständnissen und Ungenauigkeiten im Versicherungsvertrag kommen.

Ein Beispiel:
Ein Großhändler für Elektrowaren kauft bei einer Ausstellung sehr günstig einen Container Christbaumschmuck, den er im Weihnachtsgeschäft über ein neues Onlineportal vertreiben will. Nach Anlieferung kommt es zu einem Einbruch, bei dem zum Verwischen von Spuren Feuer gelegt wird. Im Zuge der Schadenregulierung erfolgt keine Erstattung für den zerstörten Christbaumschmuck, da die neue Warengruppe beim Versicherer nicht angezeigt wurde.

Kürzung der Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit
Wer die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, dessen Handeln wird schnell – und vor allem bei großen Schäden – in die grobe Fahrlässigkeit geschoben. Je nach Schweregrad des (Mit-)Verschuldens kann der Versicherer die Entschädigungsleistung bei einem Schaden kürzen. Da genügt schon ein vergessenes, gekipptes Fenster, das dem Einbrecher nachts einen einfacheren Einlass in den Betrieb ermöglicht.
Obliegenheiten und Gefahrerhöhungen
Als Kunde haben Sie vor und bei Eintritt des Schadenfalls verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen. Bedingungen eines Vertrags regeln dies unmissverständlich. Problematisch ist dabei meist: Als Kunde ist einem das nicht immer klar bzw. sieht man evtl. nicht, dass man dagegen verstößt. Auch Gefahrerhöhungen (z. B. bestimmte Betriebsarten in der Nachbarschaft) können sich negativ auf die Schadenregulierung auswirken. Die böse Überraschung ist auch in einem solchen Fall ggf. eine empfindliche Leistungskürzung.

Gebäudeversicherung

Neben der Betriebshaftpflicht und der Inhaltsversicherung bildet die Gebäudeversicherung den dritten Pfeiler einer guten Grundversicherung.

Gebäudeversicherungen werden selten wieder hervorgeholt und angepasst, nachdem sie einmal abgeschlossen sind. Häufig werden sie sogar einfach vom Vorbesitzer übernommen.

Dieses Vorgehen birgt gerade für Betriebe ein hohes Risiko im Schadenfall. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Betriebsgebäude ausreichend und richtig versichert ist!

Wurde der Wert des Gebäudes richtig ermittelt?
Umbauten und Anbauten wie zum Beispiel Carports, Garagen oder Photovoltaikanlagen ändern den Wert eines Gebäudes. Werden diese nicht der Versicherung gemeldet und eingetragen, kann die Deckungssumme im Schadenfall weit hinter dem tatsächlichen Schaden zurückbleiben.
Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit
Im Falle von grober Fahrlässigkeit können Versicherungen die Leistungen deutlich beschränken. Gerade Gebäude, die von vielen Menschen genutzt werden sollten daher eine entsprechende Absicherung haben.
Obliegenheitsverletzungen
Kennen Sie und alle Mitarbeiter alle Sicherheitsmaßnahmen und Verpflichtungen und können diese zu jedem Zeitpunkt befolgen? Parken Sie zum Beispiel ein KfZ in einem Gebäude, dass nicht als Garage anerkannt ist, kann dies den Versicherungsschutz um Schadenfall einschränken.
Rohre und Überspannung
Weitere Gefahren, die häufig unzureichend versichert sind, sind Ableitungsrohre und Überspannung. Ableitungsrohre, die auf und außerhalb des versicherten Grundstücks liegen bieten ein hohes Risiko und muss daher in den meisten Fällen extra abgedeckt werden. Auch Schäden durch Überspannung zum Beispiel durch Blitze oder Induktion sollten separat abgesichert werden.

Wir lösen diese Probleme für Sie!

In den beschriebenen Fällen kann es schnell um Tausende von Euros gehen. Und im schlimmsten Fall zahlen Sie sogar alles selbst.

Unsere Aufgabe ist es daher Ihren Schutz zu verbessern, ohne dass unnötige zusätzliche Kosten entstehen. In vielen Fällen sparen Sie sogar!

Damit Sie im Schadenfall optimal versichert sind, zeigen wir Ihnen gerne die Lücken auf und schließen diese. Natürlich unverbindlich und ohne dass weitere Verpflichtungen daraus entstehen.

Weitere relevante Versicherungen:

  • Vermögensschadenhaftpflicht / D&O-Versicherung
  • Betriebsunterbrechung /-ausfallversicherung
  • Cyberversicherung
  • Transportversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Bauleistungsversicherung
  • Forderungsausfallversicherung
  • Bürgschaftsversicherungen
  • uvm.